§ 1 Vertragsgegenstand
Der Makler wird beauftragt, einen Mietvertrag über die im Formular bezeichnete Immobilie zu vermitteln.
Art, Lage, Ausstattung und sonstige Merkmale der Immobilie ergeben sich aus den im Auftrag gemachten Angaben.
§ 2 Vertragsinhalt
Der Makler übernimmt die Vermittlung eines Mietvertrages zu den im Auftrag genannten Konditionen, insbesondere
der dort angegebenen Miethöhe (netto kalt),
dem genannten geplanten Mietbeginn,
sowie sonstigen im Auftrag vermerkten Besonderheiten.
§ 3 Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und läuft zunächst 6 Monate.
Er verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn er nicht bis zum 15. des auslaufenden Monats schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 4 Pflichten des Maklers
Der Makler verpflichtet sich, den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen, alle marktüblichen Vermarktungswege zu nutzen und den Auftraggeber regelmäßig über den Stand der Bemühungen zu informieren.
Der Makler wahrt über alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen Stillschweigen.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keinen weiteren Makler zu beauftragen und sämtliche Mietinteressenten an den Makler zu verweisen.
Er stellt dem Makler alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, wirkt bei Besichtigungen mit und informiert den Makler unverzüglich über Änderungen der Vermietungsabsicht oder über Vertragsabschlüsse.
§ 6 Vergütung
Für die erfolgreiche Vermittlung eines Mietvertrages über das in § 1 genannte Objekt zahlt der Auftraggeber an den Makler eine Pauschalvergütung von 750,00 € inkl. MwSt.
Die Vergütung ist verdient und fällig mit Abschluss des Mietvertrages.
Die Zahlungspflicht besteht auch, wenn der Mietvertrag mit einem Interessenten zustande kommt, der während der Vertragslaufzeit nachweislich durch den Makler vermittelt oder nachgewiesen wurde.
§ 7 Aufwendungsersatz
Endet der Vertrag vorzeitig ohne Vertragsabschluss und ohne Verschulden des Maklers, erstattet der Auftraggeber die bis dahin nachweislich entstandenen Aufwendungen des Maklers.
§ 8 Vollmacht
Der Makler ist berechtigt, alle zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen bei Behörden, Hausverwaltungen oder sonstigen Stellen einzusehen oder anzufordern.
§ 9 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.